Informationen zu Gesetzessammlungen

Gesetzessammlungen: neue Auflagen

Grundlage für die Erstellung und Veröffentlichung unserer Gesetzessammlungen sind die Hilfsmittellisten für die jeweiligen Prüfungen. Die darin enthaltenen Formulierungen zu den Gesetzestexten empfinden viele vor allem im Hinblick auf den Rechtsstand als verwirrend. Wir hoffen, dass die folgenden Erläuterungen zu einem besseren Verständnis beitragen.

Zulassung

Die Formulierung „für die … genannten zugelassenen Gesetzestexte gilt …“ bedeutet NICHT, dass es eine Art Zulassungsverfahren durch eine zentrale Stelle gibt. Zugelassen sind alle Ausgaben, die das Kriterium erfüllen, dass sie „unkommentiert“ sind. Ausdrücklich gestattet sind „Klebezettel, Unterstreichungen und Normenverweise“. Für die Durchführung der Prüfungen sind die Industrie- und Handelskammern die „zuständigen Stellen“, auch für die Einhaltung dieser Regelung. Da es 79 regionale IHKs gibt, haben wir die Details der Gestaltung mit dem übergreifend zuständigen Arbeitskreis Weiterbildung abgestimmt und gewünschte Änderungen (z. B. keine Hervorhebung einzelner §§ durch unterschiedliche Schriftgrößen) vorgenommen. In den seltenen Fällen, dass bei einzelnen Kammern Prüfungssachbearbeiter die Zulässigkeit infrage stellen, kann auf diesen vom zuständigen Referat beim DIHK bestätigten Sachverhalt hingewiesen werden.

Rechtsstand

Damit ist gemeint, welcher Rechtsstand bei der Erstellung der Prüfung zugrunde gelegt wurde. Es bedeutet NICHT, dass ältere Ausgaben nicht zulässig sind. Das Risiko, bei Verwendung älterer Auflagen dadurch eine fehlerhafte Antwort zu geben, trägt allerdings der Prüfungsteilnehmer.

Prüfungstermine

Für die Frühjahrsprüfungen gilt der Rechtsstand vom 31.12. des Vorjahres, für die Herbstprüfung der vom 1.1. des laufenden Jahres. Eine zum 1. Januar in Kraft getretene Änderung ist also erst in der Herbstprüfung relevant. Wenn am 1. Januar wichtige Änderungen in Kraft getreten sind, nehmen wir in Einzelfällen alte und neue Fassungen in Auszügen mit auf – so 2020 das Berufsbildungsgesetz und 2024 das Recht der Personengesellschaften im HGB.
Steuergesetze: Hier gilt in vielen Hilfsmittellisten eine abweichende Regelung, dass inkl. der jeweiligen Durchführungsverordnungen auch für die Herbstprüfung der Gesetzesstand vom 31.12. des Vorjahres gilt. In diesem Bereich werden häufig neue Regelungen rückwirkend in Kraft gesetzt. Wenn wie 2024 im März neue Freibeträge rückwirkend zum 1.1. in Kraft treten, bringt uns das vor den Herbstprüfungen erboste Zuschriften über einen vermeintlichen Fehler ein – aber wir orientieren uns an dieser sinnvollen Regelung der Hilfsmittelliste.

Erscheinungstermine

Aus den genannten Regelungen ergibt sich, dass eine neue Auflage erst nach dem Jahreswechsel herausgegeben werden kann. Wir streben zwar eine Auslieferung in der 3. KW an, aber der genaue Termin der Verfügbarkeit hängt von vielen Faktoren ab. Registrierte Kunden des Verlags werden per E-Mail bezogen auf die jeweilige Prüfung informiert (siehe unten).
Eine in diesem Sinne aktuelle und auf die jeweilige Prüfung abgestellte Gesetzessammlung ist zwar eine wichtige Voraussetzung für den Prüfungserfolg, aber doch nur ein kleiner Baustein in der Prüfungsvorbereitung. Wichtiger ist das Verständnis für die Zusammenhänge und die Fähigkeit, das Wissen auch auf die gegebenen Fragestellungen anzuwenden. Über die Bewertung Ihrer Antworten entscheiden letzten Endes die als Korrektoren eingesetzten Prüfer. In der Prüfungswirklichkeit wird kaum ein Prüfer eine Antwort als komplett falsch werten, weil z. B. ein Freibetrag oder eine Bemessungsgrenze nicht stimmt.

22. Dez. 2024