Gesundheitsfachwirte: Die Gesetzessammlung • Gesetzestexte für die IHK-Prüfung


Autor: Sielmann, Michael
ISBN: 978-3-95887-573-9
Seitenzahl: ca. 604
Erscheinungstermin: 13.01.2023
Auflage: 8. aktualisierte Ausgabe


Print29,80 €

Die neue Auflage für das Prüfungsjahr 2024 mit Gesetzesstand 31.12.2023 / 1.1.2024 erscheint in der 3. Januar-Woche 2024. – Wenn Sie über die Lieferbarkeit per Mail informiert werden wollen, registrieren Sie sich bitte unten für unseren Newsletter.

Auflage 2023! – Diese Gesetzessammlung orientiert sich vor allem an dem Bedarf in der Prüfung. Sie enthält deshalb von den genannten Gesetzen und einigen anderen nur die Teile bzw. Paragrafen, die in der Prüfung vorkommen. Aufgenommen wurden zur Vorsicht auch viele Paragrafen, bei denen es zwar unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen ist, dass sie gebraucht werden. Sie wurden jedoch zur besseren Übersicht kleiner gesetzt als die bisher benötigten Texte. Auf nur für juristische Puristen interessante Angaben wie beispielsweise aufgehobene Paragrafen und ähnliches wurde verzichtet, da so etwas in der Prüfung völlig unwichtig ist und nur die Seitenzahl erhöht. Es ist üblich, dass die Teilnehmer ihre Gesetzestexte selbst dadurch auf die Prüfung vorbereiten, dass sie bunte Markierungen mit Stichworten einkleben. Ab einer größeren Zahl an Zetteln wird das aber auch wieder unübersichtlich. Der schnellste Weg zum gesuchten Gesetzestext führt über das alphabetische Register. Deshalb wurde besonderer Wert darauf gelegt, möglichst alle benötigten Begriffe in das Register aufzunehmen.

Beschreibung

Die neue Auflage für das Prüfungsjahr 2024 mit Gesetzesstand 31.12.2023 / 1.1.2024 erscheint in der 3. Januar-Woche 2024. – Wenn Sie über die Lieferbarkeit per Mail informiert werden wollen, registrieren Sie sich bitte unten für unseren Newsletter.

Auflage 2023! – Diese Gesetzessammlung orientiert sich vor allem an dem Bedarf in der Prüfung. Sie enthält deshalb von den genannten Gesetzen und einigen anderen nur die Teile bzw. Paragrafen, die in der Prüfung vorkommen. Aufgenommen wurden zur Vorsicht auch viele Paragrafen, bei denen es zwar unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen ist, dass sie gebraucht werden. Sie wurden jedoch zur besseren Übersicht kleiner gesetzt als die bisher benötigten Texte. Auf nur für juristische Puristen interessante Angaben wie beispielsweise aufgehobene Paragrafen und ähnliches wurde verzichtet, da so etwas in der Prüfung völlig unwichtig ist und nur die Seitenzahl erhöht. Es ist üblich, dass die Teilnehmer ihre Gesetzestexte selbst dadurch auf die Prüfung vorbereiten, dass sie bunte Markierungen mit Stichworten einkleben. Ab einer größeren Zahl an Zetteln wird das aber auch wieder unübersichtlich. Der schnellste Weg zum gesuchten Gesetzestext führt über das alphabetische Register. Deshalb wurde besonderer Wert darauf gelegt, möglichst alle benötigten Begriffe in das Register aufzunehmen.

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